Alltax Treuhand Basel Logo
Bilanz Top Treuhand Basel

Unterschätztes Risiko: Wenn Kooperationen zur MwSt-Falle werden

Einfache Gesellschaften entstehen im Alltag häufig bei Projektgemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften oder anderen Formen der Zusammenarbeit. Gerade dort, wo Mittel zur Verwirklichung eines gemeinsamen Ziels gemeinsam eingesetzt werden, wird oft unterschätzt, dass auch eine einfache Gesellschaft aus MWST-Sicht als eigenständige steuerpflichtige Person gelten kann. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sie nach aussen im eigenen Namen auftritt oder gegenüber Dritten als einheitlicher Leistungserbringer erscheint.

Besonders risikoreich sind Konstellationen, in denen die Beteiligten gemeinsam am Markt auftreten, einheitliche Offerten abgeben oder Rechnungen gemeinsam stellen. Problematisch ist zudem, wenn die einzelnen Leistungen der Partner nicht klar voneinander abgegrenzt sind.

In solchen Fällen kann eine eigenständige MWST-Pflicht der einfachen Gesellschaft entstehen. Das führt nicht nur zu zusätzlichen Abrechnungspflichten, sondern auch zu erheblichen Haftungsrisiken. Besonders heikel ist die solidarische Haftung der Gesellschafter für MWST-Zwecke: Jeder einzelne Partner kann von der ESTV für die gesamten MWST-Schulden belangt werden, unabhängig davon, wie die interne Aufteilung geregelt ist oder ob der eigene Anteil korrekt erfüllt wurde.

Fazit: Wer in Kooperationen gemeinsam am Markt auftritt, sollte die MWST-Folgen frühzeitig prüfen und mit geeigneten Massnahmen absichern.


Trotz gewissenhafter Bearbeitung und sorgfältiger Recherche kann keine Haftung für den Inhalt der Beiträge übernommen werden. Konsultieren Sie im Zweifelsfalle eine Fachperson.

Benötigen Sie weitere Informationen von unseren Experten zu diesem Thema?

Wir freuen uns, wenn Sie mit unseren Expert*innen der Abteilung Steuern Kontakt aufnehmen.

Stefan E. Schmid
Steuerexperte
MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
T +41 (0)61 327 37 60
stefan.schmid@alltax.ch

Erfahren Sie mehr über Ihre Steuerberatung in Basel.

Zur Übersicht
Alltax Treuhand Basel Logo

Grosspeteranlage 5
CH-4052 Basel
T +41 (0)61 327 37 37
F +41 (0)61 302 33 13
info@alltax.ch

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag
08.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00

Freitag
08.00 – 12.00 / 13.30 – 16.30

Top Steuer- und Treuhandexperten 2026

Zum vierten Mal in Folge dürfen wir uns über die Wahl im BILANZ-Ranking der «Top Steuer- und Treuhandexperten 2026» freuen. Das ehrt uns und macht uns stolz!
Können wir auch Sie unterstützen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Hier geht’s zum BILANZ-Ranking 2026.