
MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
Viele Selbständigerwerbende schöpfen ihre legitimen Abzugsmöglichkeiten nicht voll aus – oft aus Unkenntnis. Grundsätzlich sind alle geschäftsmässig begründeten Aufwendungen abzugsfähig. Zu den wichtigsten gehören:
Typische Geschäftsaufwendungen:
Wichtig ist: Abzugsfähig ist jeweils nur der geschäftliche Anteil der Kosten. Bei einer gemischten Verwendung muss die private Mitbenutzung korrekt ausgeschieden werden.
Im Unterschied zu Angestellten werden diese Aufwendungen nicht einzeln in der privaten Steuererklärung geltend gemacht. Sie werden bereits in der Buchhaltung als Aufwand verbucht. In die Steuererklärung wird bei Einzelunternehmen in der Regel nur noch der Reingewinn übernommen, der als Einkommen versteuert wird.
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Zum vierten Mal in Folge dürfen wir uns über die Wahl im BILANZ-Ranking der «Top Steuer- und Treuhandexperten 2026» freuen. Das ehrt uns und macht uns stolz!
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