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Steuern sparen dank Abzügen – die wichtigsten Positionen für Selbständigerwerbende

Viele Selbständigerwerbende schöpfen ihre legitimen Abzugsmöglichkeiten nicht voll aus – oft aus Unkenntnis. Grundsätzlich sind alle geschäftsmässig begründeten Aufwendungen abzugsfähig. Zu den wichtigsten gehören:

Typische Geschäftsaufwendungen:

  • Werbung und Akquisition: Webseite, Visitenkarten, Briefpapier, Online-Werbung (z.B. LinkedIn Ads)
  • Weiterbildung: Seminare, Fachkurse, Konferenzen mit Bezug zur Tätigkeit
  • Reisekosten: ÖV-Billette, geschäftlich bedingte Fahrzeugkosten (anteilsmässig), Übernachtungen
  • Homeoffice und Infrastruktur: anteilsmässige Miete, Strom oder Reinigung – sofern ein klar abgegrenzter Arbeitsraum besteht
  • Arbeitsmittel: Laptop, Desktop, Software, Fachliteratur
  • Kommunikation und digitale Tools: Handy (Geschäftsanteil), Internet, Zoom-Abos, Hosting
  • Sozialversicherungsbeiträge: AHV, IV, EO sowie Beiträge an eine freiwillige Erwerbsausfallversicherung
  • Vorsorge: Beiträge an die 2. Säule sowie an die Säule 3a (mit erhöhten Maximalabzügen bei fehlender 2. Säule)
  • Abschreibungen auf Geschäftsvermögen

Wichtig ist: Abzugsfähig ist jeweils nur der geschäftliche Anteil der Kosten. Bei einer gemischten Verwendung muss die private Mitbenutzung korrekt ausgeschieden werden.

Im Unterschied zu Angestellten werden diese Aufwendungen nicht einzeln in der privaten Steuererklärung geltend gemacht. Sie werden bereits in der Buchhaltung als Aufwand verbucht. In die Steuererklärung wird bei Einzelunternehmen in der Regel nur noch der Reingewinn übernommen, der als Einkommen versteuert wird.

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Wir freuen uns, wenn Sie mit unseren Expert*innen der Abteilung Steuern Kontakt aufnehmen.

Stefan E. Schmid
Steuerexperte
MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
T +41 (0)61 327 37 60
stefan.schmid@alltax.ch

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