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Individualbesteuerung – was kommt auf Sie zu?

Am 8. März 2026 hat das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung an der Urne angenommen. 

Mit diesem Volksentscheid wird sich das Schweizer Steuersystem – insbesondere die Besteuerung von Ehepaaren – grundlegend verändern.


Welche Änderungen können sich für Sie ergeben?

  • Ende der gemeinsamen Besteuerung von Ehepartnern: Ab Inkrafttreten der revidierten Steuergesetze wird jede Person unabhängig vom Zivilstand individuell als Einzelperson besteuert.

  • Getrennte Steuererklärungen: Jede Person reicht unabhängig vom Zivilstand eine eigene Steuererklärung ein und deklariert – nach den zivilrechtlichen Zurechnungsregeln – ihr eigenes Einkommen und Vermögen. Gewinnungskosten- und Sozialabzüge können ebenfalls individuell nach den konkreten Verhältnissen geltend gemacht werden.

  • Neue Bundessteuersätze: Für alle Steuerpflichtigen gilt ein einheitlicher progressiver Steuersatz (heutiger Grundtarif). Die Bestimmungen zu den Tarifen für Verheiratete und Familien werden aufgehoben. 

  • Neuer Steuerfreibetrag: Der Steuerfreibetrag wird von aktuell CHF 15’200 auf CHF 20’000 erhöht. Nur ein steuerbares Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird besteuert. 

  • Kinderbezogene Abzüge: Gesamtabzug für Kinder steigt von aktuell CHF 6’800 auf CHF 12’000 pro Kind. Nach aktuellem Erkenntnisstand kann bei gemeinsamer elterlicher Sorge grundsätzlich jeder Elternteil die Hälfte des Kinderabzugs für sich beanspruchen. Bei Familien mit nur einem Einkommen (sog. Einverdienerhaushalte) oder mit einem geringen Zweiteinkommen kann somit ein Teil des Kinderabzugs steuerlich unwirksam werden, wenn das entsprechende Einkommen fehlt. 

  • Änderungen bei der Pauschalbesteuerung: Die Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung werden neu für jeden Ehepartner separat nach den konkreten Umständen im Einzelfall zu prüfen sein. Für international mobile Familien können sich dadurch neue Möglichkeiten in der Steuerplanung eröffnen.

  • Inkrafttreten: spätestens am 1. Januar 2032. 

  • Auswirkungen auf kantonaler und kommunaler Ebene: Die konkreten Auswirkungen bleiben abzuwarten. Die Kantone werden Zeit benötigen, um die Reformen in ihrer Steuergesetzgebung nachzuvollziehen. Es ist davon auszugehen, dass der Beginn dieser Arbeiten davon abhängt, wie sich das Parlament zur Fairness-Initiative «Für faire Steuern» der Mitte stellen wird. Diese ist derzeit im Nationalrat hängig und bis nach den Abstimmungen sistiert. 

Was ist jetzt zu tun:

Grundsätzlich besteht kein Grund zur Eile, da die Änderungen vermutlich erst im Jahr 2032 in Kraft treten werden und noch viele Unklarheiten insbesondere in Bezug auf die kantonalen Steuergesetze bestehen. Derzeit ist zudem noch ungewiss, ob die Fairness-Initiative durch die Initianten beibehalten oder zurückgezogen wird. Eine umsichtige Analyse der individuellen Situation und eine zukunftsgerichtete Planung von Investitionen und Neuanschaffungen sind jedoch ratsam. 
 
Die Reform bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich – insbesondere hinsichtlich der Aufteilung von Einkommen, Vermögen und Abzügen zwischen den Ehepartnern. Nehmen Sie die Themen mit Ihrem Berater auf, damit Sie zum gegeben Zeitpunkt gewappnet sind. 

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Wir freuen uns, wenn Sie mit unseren Expert*innen der Abteilung Steuern Kontakt aufnehmen.

Stefan E. Schmid
Steuerexperte
MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
T +41 (0)61 327 37 60
stefan.schmid@alltax.ch

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