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Freunden etwas hinterlassen – so vermeiden Sie Streit

Wer sicherstellen möchte, dass ein Freund oder eine Freundin im Todesfall etwas erhält, sollte seinen letzten Willen klar und formgültig in einem Testament festhalten. Unklare oder fehlerhafte Testamente führen häufig zu Konflikten unter den Hinterbliebenen.

Insbesondere ist bei nicht gesetzlichen Erben, welche im Todesfall begünstigt werden soll zu unterscheiden, ob diese als Erben eingesetzt werden oder ein Vermächtnis erhalten sollen. 

Erbschaft
Wer als Erbe eingesetzt wird, tritt erhält auch als nicht-verwandter Erbenstellung und tritt damit rechtlich umfässend in die Stellung der verstorbenen Person ein (Universalsukzession – Gesamtrechtsnachfolge). Die eingesetzten Erben übernehmen somit nicht nur Vermögenswerte, sondern grundsätzlich auch Schulden und andere Verbindlichkeiten des Erblassers, welche über den Tod hinweg dauern. 

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam über den Nachlass verfügen kann. In diesem Umstand ist ein häufiger Auslöser von Streitigkeiten zu sehen.

Erben haben allerdings die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen oder unter bestimmten Voraussetzungen ein öffentliches Inventar zu verlangen.

Vermächtnis (Legat)
Ein Vermächtnis ist rechtlich einfacher. Die begünstigte Person wird nicht Erbe, sondern erhält als Vermächtnisnehmer lediglich einen Anspruch gegenüber der Erbengemeinschaft auf einen bestimmten Gegenstand oder einen Geldbetrag.

Beispiel:
«Mein bester Freund erhält meine Gitarre.»

Der Freund wird damit nicht Teil der Erbengemeinschaft, sondern kann die Herausgabe der Gitarre verlangen.

Pflichtteile beachten:
Ehepartner und Nachkommen haben gesetzlich geschützte Pflichtteilsansprüche. Werden diese verletzt, kann eine Herabsetzung verlangt werden. Vermächtnisse werden in diesem Fall gekürzt, soweit sie die verfügbare Quote übersteigen.

Wichtig:
Ein Testament ist nur gültig, wenn es entweder vollständig eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben wurde oder den Gegenstand einer öffentlich Urkunde darstellt. 

Fazit:
Unterscheiden Sie klar zwischen «vererben» (Erbeinsetzung) und «vermachen» (Vermächtnis). 

Eine präzise Formulierung verhindert Missverständnisse und spätere Konflikte.

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Stefan E. Schmid
Steuerexperte
MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
T +41 (0)61 327 37 60
stefan.schmid@alltax.ch

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