
MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
Der Elterntarif bei den Steuern entlastet Alleinerziehende oder getrenntlebende Eltern. Bei geschiedenen Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge stellt sich oft die Frage: Wer darf den Elterntarif nutzen? Gemäss eines Urteils des Bundesgerichts darf nur ein Elternteil den Elterntarif erhalten, d.h. eine Aufteilung oder sogar eine zweifache Beanspruchung des Tarids ist augeschlossen.
Bei geteilter eltericher Sorge mit alternierender Obhut ohne Unterhaltszahlungen kann nur derjenige Elternteil den Elterntarif beanspruchen, der objektiv das geringere Einkommmen hat.
In der vorgenannten Fallkonstellation ist derjenige Elternteil als der Einkommensschwächere zu betrachten, der im Wesentlichen zum Unterhalt des Kindes beiträgt. (Quelle: Urteil der BGer 9C_397/2023 vom 7.3.2025)
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