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Teilpensionierung und Kapitalbezüge: Wichtige Punkte leicht erklärt

Mit der AHV-Reform 21, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden neue Regeln für den gestaffelten Bezug von Vorsorgekapital eingeführt.
Hier die wichtigsten Punkte:
1. Kapitalbezüge in drei Schritten

  • Altersleistungen können nun in maximal drei Schritten in Kapitalform bezogen werden.
  • Alle Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres zählen als ein Schritt und werden zusammengezählt.
  • Nach dem dritten Schritt ist nur noch ein Rentenbezug möglich.

2. Regeln für Teilpensionierung

  • Erster Teilbezug: Der erste Bezug muss in der Regel mindestens 20% der gesamten Altersleistung ausmachen. Es bestehen Ausnahmen.
  • Dauerhafte Lohnreduktion: Der Beschäftigungsgrad muss dauerhaft reduziert und der versicherte Lohn entsprechend angepasst werden.
  • Mindestabstand: Zwischen den Teilbezügen muss mindestens ein Kalenderjahr liegen. Bei kürzeren Abständen prüft die Steuerbehörde genau, ob dafür triftige Gründe vorliegen.

3. Steuerliche Aspekte

  • Gestaffelte Kapitalbezüge können steuerlich vorteilhaft sein, da die Steuerprogression dadurch gemildert wird.
  • Vorsorgeleistungen, die über mehrere Jahre verteilt werden, senken die Steuerbelastung.

4. Kantonale Unterschiede

  • Im Kanton Zürich sind ab sofort drei Kapitalbezüge zwingend steuerlich zulässig, was mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen harmoniert.
  • In anderen Kantonen können abweichende Regelungen gelten.

Fazit:
Die AHV-Reform 21 schafft klare Vorgaben für Kapitalbezüge bei Teilpensionierung. Wer eine Teilpensionierung plant, sollte die spezifischen Regeln des jeweiligen Kantons berücksichtigen und sich über mögliche steuerliche Vorteile informieren.

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Stefan E. Schmid
Steuerexperte
MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
T +41 (0)61 327 37 60
stefan.schmid@alltax.ch

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