Kein Zusammenlegen von Einkommen bei Ehegatten mit ausländischem Wohnsitz

Leben Ehegatten in ungetrennter Ehe in zwei verschiedenen Ländern, so ist nur der in der Schweiz wohnhafte Ehegatte im Inland steuerpflichtig. Einkommen und Vermögen werden vom im Ausland lebenden Ehegatten getrennt besteuert; die Werte dürfen nur für die Satzbestimmung herangezogen und für die Besteuerung nicht zusammen­ge­rechnet werden. 

Benötigen Sie weitere Informationen von unseren Experten zu diesem Thema?

Wir freuen uns, wenn Sie mit unseren Expert*innen der Abteilung Steuern Kontakt aufnehmen.

Erfahren Sie mehr über Ihre Steuerberatung in Basel.

Disclaimer: Trotz gewissenhafter Bearbeitung und sorgfältiger Recherche kann keine Haftung für den Inhalt der Beiträge übernommen werden. Die Inhalte sind generell gehalten und können nicht auf einen spezifischen Fall angewendet werden. Konsultieren Sie im Zweifelsfall unsere Fachspezialisten.

Zur Übersicht

Grosspeteranlage 5
CH-4052 Basel
T +41 (0)61 327 37 37
F +41 (0)61 302 33 13
info@alltax.ch

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
08.00 – 12.00
13.30 – 17.00

Top Steuer- und Treuhandexperten 2024

Zum zweiten Mal in Folge dürfen wir uns über die Wahl im BILANZ-Ranking der «Top Steuer- und Treuhandexperten 2024» freuen. Das ehrt uns und macht uns stolz!
Können wir auch Sie unterstützen?  Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Hier geht’s zum BILANZ-Ranking 2024.