Neue Regulierungen für Schweizer Unternehmen mit ausländischen Tochtergesellschaften

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein komplexes Regel­werk, das vorgibt, wie und was zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) auf Betriebsebene offenzulegen ist. Es trat am 5. Januar 2023 in Kraft und muss bis Juli 2024 von allen EU-Staaten in nationales Recht eingebettet werden.

Auch Schweizer Unternehmen können von der CSRD betroffen sein, wenn sie Tochter­gesellschaften in EU-Ländernaufweisen. Ebenfalls können Unter­nehmen ohne Berichtspflichten von Kunden, Lieferanten, Investoren oder Kreditgebern um Informationen gebeten werden, weil die Verantwortlichen verpflichtet sind, Informationen über ihre Wertschöpfungskette offenzulegen. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, sollte man sich möglichst bald mit dem ESG-Thema auseinandersetzen. 

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