Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für ausgewählte Dienstleistungsbetriebe werden flexibilisiert

Der Bundesrat lockert die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für ausgewählte Betriebe. Mit dem neuen Artikel wird es Mitarbeitenden in Betrieben der Informations- und Kommunikationstechnologie ermöglicht, in bestimmten Situa­tionen in einem verlängerten Zeitraum von 17 statt 14 Stunden zu arbeiten. Zudem kann die tägliche Ruhezeit mehrmals pro Woche von 11 auf 9 Stunden verkürzt bzw. unterbrochen werden. 

Andererseits erhalten Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Wirtschafts­prü­fung, Treuhand und Steuerberatung die Möglichkeit, Mitarbeitende, die eine Vor­gesetztenfunktion innehaben oder als Fachspezialist tätig sind, nach einem bestimmten Jahresarbeitszeitmodell zu beschäftigen. Dies muss aber individuell mit jedem Mitarbeitenden vereinbart werden. 

Die Verordnungsänderung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

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