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Steuerämter haben die bewilligten Spesenreglemente zu akzeptieren

Vor Bundesgericht erschien ein Arbeitnehmer, dessen Abzüge für Fahrspesen durch das Steueramt abgelehnt wurden.

Dabei handelte es sich um eine pauschale Spesenvergütung, die basierend auf einem Spesenreglement ausbezahlt worden war. Das Spesenreglement war durch den Kanton Genf bewilligt worden. Das Steueramt an seinem Wohnsitz stellte in Frage, ob der Arbeitnehmer tatsächlich die Kilometer zurückgelegt habe, die der Pauschalentschädigung entspreche.

Das Bundesgericht entschied, dass die Genehmigung eines Spesen­reglement durch die Steuerbehörde des Kantons, in dem der Arbeit­geber seinen Sitz hat, von allen Kantonen anerkannt werden muss und für diese verbindlich ist. Die Steuerbehörde ist also nicht berechtigt, die Angemessen­heit des Betrags zu prüfen, sondern darf nur kontrollieren, ob der Betrag der gezahlten Spesen dem Betrag der Pauschalspesen entspricht, der im Spesen­reglement vorgesehen ist. (Quelle: BGE 2C_804/2012 vom 14.10.2022)

Lesen Sie dazu auch den Beitrag «Spesenpauschalen ohne Genehmigung der Steuerbehörde sind ein Risiko». 

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Stefan E. Schmid
Steuerexperte
MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
T +41 (0)61 327 37 60
stefan.schmid@alltax.ch

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