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Mehrwertsteuer in Fremdwährungen

Das neue Aktienrecht erlaubt die Buchführung in einer Fremdwährung. Zugelassen sind die Währungen EUR, USD, GBP und JPY.

Die Abrechnung der Mehrwertsteuer muss in Schweizer Franken erfolgen. Für die Um­rechnung von der Fremdwährung in Schweizer Franken kann gewählt werden zwischen

  • Monatsmittelkurs oder
  • Tageskurs.

Das gewählte Vorgehen muss in mindestens einer Steuerperiode beibehalten werden.

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Disclaimer: Trotz gewissenhafter Bearbeitung und sorgfältiger Recherche kann keine Haftung für den Inhalt der Beiträge übernommen werden. Die Inhalte sind generell gehalten und können nicht auf einen spezifischen Fall angewendet werden. Konsultieren Sie im Zweifelsfall unsere Fachspezialisten.

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