Eine Aktiengesellschaft ist zur jährlichen Erstellung eines Geschäftsberichts verpflichtet. Er richtet sich hauptsächlich an die Aktionäre und besteht aus zwei Teilen:
Der Lagebericht muss über folgende Punkte Auskunft geben:
Der Lagebericht darf der Darstellung der wirtschaftlichen Lage in der Jahresrechnung nicht widersprechen. Er muss erstellt werden, wenn Unternehmen zwei der 20/40/250-Kriterien überschreiten. Mit den Kriterien 20/40/250 sind Firmen gemeint mit einer Bilanzsumme von 20 Millionen Franken, einem Umsatz von 40 Millionen Franken und durchschnittlich 250 Vollzeitstellen.
Der Geschäftsbericht ist vom Verwaltungsrat zu erstellen und muss spätestens fünf Monate nach Ende des Geschäftsjahres erstellt werden. Dabei ist den Aktionären spätestens 20 Tage vor der ordentlichen Generalversammlung am Gesellschaftssitz Einsicht in den Geschäftsbericht zu gewähren. Er wird durch die Generalversammlung genehmigt.
Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen weitere Anforderungen an den Geschäftsbericht erfüllen. Sie müssen zusätzliche Angaben über langfristige Verbindlichkeiten sowie zum Honorar der Revisionsstelle im Anhang der Jahresrechnung machen. Der Geschäftsbericht muss zudem eine Geldflussrechnung beinhalten.
Wir freuen uns, wenn Sie mit unseren Expert*innen der Abteilung Treuhand Kontakt aufnehmen.
Erfahren Sie mehr über Ihre Treuhänder in Basel.
Wir freuen uns, wenn Sie mit unseren Expert*innen der Abteilung Wirtschaftsprüfung Kontakt aufnehmen.
Erfahren Sie mehr über Ihre Wirtschaftsprüfung & Revision in Basel.
Wir freuen uns, wenn Sie mit unseren Expert*innen der Abteilung Unternehmensberatung Kontakt aufnehmen.
Erfahren Sie mehr über Ihre Unternehmensberatung in Basel.
Disclaimer: Trotz gewissenhafter Bearbeitung und sorgfältiger Recherche kann keine Haftung für den Inhalt der Beiträge übernommen werden. Die Inhalte sind generell gehalten und können nicht auf einen spezifischen Fall angewendet werden. Konsultieren Sie im Zweifelsfall unsere Fachspezialisten.
Grosspeteranlage 5
CH-4052 Basel
T +41 (0)61 327 37 37
F +41 (0)61 302 33 13
info@alltax.ch
Montag – Freitag
08.00 – 12.00
13.30 – 17.00
Zum dritten Mal in Folge dürfen wir uns über die Wahl im BILANZ-Ranking der «Top Steuer- und Treuhandexperten 2025» freuen. Das ehrt uns und macht uns stolz!
Können wir auch Sie unterstützen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Hier geht’s zum BILANZ-Ranking 2025.