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Ein-Personen-Risiko vermeiden: So bleibt Ihr Unternehmen handlungsfähig

Wenn in einer Gesellschaft nur eine einzige Person unterschriftsberechtigt ist, kann das im Ernstfall erhebliche Folgen haben. Fällt diese Person plötzlich aus, etwa wegen Krankheit, Unfall oder Tod, können Zahlungen, Verträge, Bankgeschäfte oder Eingaben an Behörden blockiert sein. Der operative Betrieb kann dadurch erheblich beeinträchtigt oder vorübergehend sogar lahmgelegt werden.

Gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen wird dieses Risiko im Alltag oft unterschätzt. Umso wichtiger ist es, die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft rechtzeitig organisatorisch und rechtlich abzusichern.

Wer darf im Ernstfall handeln?
Zunächst sollte geprüft werden, ob neben der bisherigen Schlüsselperson weitere Personen mit Zeichnungsberechtigung im Handelsregister eingetragen werden sollen. Zusätzlich können interne Vollmachten sinnvoll sein. Gegenüber Dritten ist jedoch in erster Linie entscheidend, wer formell zur Vertretung der Gesellschaft befugt und im Handelsregister eingetragen ist.

Bankbeziehungen separat absichern
Besonders wichtig ist die Situation bei Banken. Selbst wenn intern eine Stellvertretung vorgesehen ist, akzeptieren Banken häufig nur klar dokumentierte und formell gültige Berechtigungen. Fehlt eine solche Regelung, können Konten gesperrt oder Transaktionen verweigert werden.

Der Verwaltungsrat trägt Verantwortung
Der Verwaltungsrat ist verpflichtet, die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen. Er sollte deshalb nicht nur personell ausreichend besetzt sein, sondern auch frühzeitig dafür sorgen, dass im Notfall rasch und wirksam gehandelt werden kann.

Der Handelsregistereintrag ist zentral
Neue Unterschriftsberechtigungen entfalten gegenüber Dritten in der Regel erst dann volle Wirkung, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind. Wer erst im Ernstfall reagiert, verliert oft wertvolle Zeit.

Was gilt, wenn niemand mehr handlungsfähig ist?
Wenn keine handlungsfähige Organperson mehr vorhanden ist, kann unter Umständen das Gericht auf Antrag eine Vertretung einsetzen, damit die Gesellschaft wieder handlungsfähig wird. Diese Lösung ist jedoch ein Notbehelf und ersetzt keine vorausschauende Organisation.

Prävention ist die beste Lösung
Unternehmen sollten Schlüsselpersonenrisiken möglichst früh erkennen und minimieren. Sinnvoll sind zusätzliche Zeichnungsberechtigungen, klare Stellvertretungsregelungen und praktikable Notfallprozesse. Welche Lösung passt, hängt von der Grösse und Struktur des Unternehmens ab.

Fazit
Wenn nur eine einzige Person unterschriftsberechtigt ist, entsteht ein vermeidbares Klumpenrisiko. Wer Vertretung, Vollmachten und Zuständigkeiten frühzeitig regelt, sichert die Handlungsfähigkeit des Unternehmens und reduziert operative Risiken im Ernstfall deutlich.

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Stefan E. Schmid
Steuerexperte
MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
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