
MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
Der Bundesrat führt ab 2026 den automatischen Informationsaustausch (AIA) für Kryptowerte ein, der erste Datenaustausch erfolgt 2027. Bis 2025 wurden nur klassische Vermögenswerte wie Bankguthaben gemeldet, Kryptos blieben unberührt, und Kryptobörsen wie Coinbase oder Binance unterlagen nicht dem AIA. Mit der Umsetzung des OECD‑Standards schliesst die Schweiz diese Lücke.
Neu gelten relevante Kryptowerte als meldepflichtig, wenn sie mittels Distributed Ledger Technologie (DLT) gesichert sind und als Zahlungs‑ oder Anlageform dienen. Dazu gehören Bitcoin, Ethereum, Stablecoins, tokenisierte Vermögenswerte sowie handelbare NFT.
Für Privatpersonen bleibt der Verkauf von Kryptowerten grundsätzlich steuerfrei, sofern kein gewerbsmässiger Handel vorliegt. Kryptobestände müssen jedoch vollständig und korrekt in der Vermögenssteuer deklariert werden.
Die Steuerbehörden werden künftig besonders prüfen, ob dies bisher erfolgt ist. Wer Kryptowerte bislang nicht oder unvollständig angegeben hat, kann dies vor dem ersten Datenaustausch über eine straffreie Selbstanzeige nachholen.
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