Schuldner müssen nicht dreimal gemahnt werden

Weit verbreitet ist die Meinung, Rechnungen seien innerhalb einer Zahlungsfrist von 30 Tagen zu zahlen, was nicht richtig ist. Die Parteien können frei entscheiden, wie sie Zahlungsfristen vereinbaren und ob und wie Mahnungen nötig sind; das Gesetz schreibt hier keine Regeln vor. Wurde vertraglich nichts anderes vereinbart, so kann der Rechnungsteller die sofortige Zahlung fordern.

Hält ein Schuldner die Zahlungsfrist nicht ein, kann ein Gläubiger umgehend die Betreibung einleiten. Verzugszinsen sind geschuldet, sobald sich der Schuldner in Verzug befindet. Wurde keine bestimmte Zahlungsfrist vereinbart, so ist der Verzugszins erst geschuldet, wenn der Schuldner vom Gläubiger gemahnt, d.h. in Verzug gesetzt wurde. Eine Mahnung entfaltet ihre Wirkung erst, wenn diese beim Adressaten eingeht. Es empfiehlt sich, bei dubiosen Schuldnern Mahnungen per Einschreiben oder A-Post Plus zuzustellen. 

Gebühren für das Inkasso der Schulden sind im Gesetz nicht geregelt, es finden sich nur Bestimmungen zum Verzugszins. Inkassogebühren sind daher nur geschuldet, wenn sie bei Vertragsabschluss vereinbart wurden.

Benötigen Sie weitere Informationen von unseren Experten zu diesem Thema?

Wir freuen uns, wenn Sie mit unseren Expert*innen der Abteilung Treuhand Kontakt aufnehmen.

Erfahren Sie mehr über Ihre Treuhänder in Basel.

Disclaimer: Trotz gewissenhafter Bearbeitung und sorgfältiger Recherche kann keine Haftung für den Inhalt der Beiträge übernommen werden. Die Inhalte sind generell gehalten und können nicht auf einen spezifischen Fall angewendet werden. Konsultieren Sie im Zweifelsfall unsere Fachspezialisten.

Zur Übersicht

Grosspeteranlage 5
CH-4052 Basel
T +41 (0)61 327 37 37
F +41 (0)61 302 33 13
info@alltax.ch

Opening hours

Monday - Friday
08.00 – 12.00
13.30 – 17.00

Top Steuer- und Treuhandexperten 2024

Zum zweiten Mal in Folge dürfen wir uns über die Wahl im BILANZ-Ranking der «Top Steuer- und Treuhandexperten 2024» freuen. Das ehrt uns und macht uns stolz!
Können wir auch Sie unterstützen?  Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Hier geht’s zum BILANZ-Ranking 2024.