Steuerliche Behandlung von asymmetrischen Dividenden 

Werden Dividenden an die Aktionäre einer Aktiengesellschaft nicht entsprechend ihrer Kapitalquote, sondern in einer Weise ausbezahlt, stellt dies eine asymmetrische Dividende dar. Asymetrische Dividenden sind rechtlich grundsätzlich unzulässig, da Aktionär zwingend gleichzubehandeln sind und können steuerlich Anlass für Diskussionen mit den Behörden geben. Eine Ungleichbehandlung sind nur zulässig, wenn diese statutarisch Vorgesehen ist, z.B. durch die Ausgabe von Vorzugsaktien. 

Üblicherweise bemisst sich der Gewinnanspruch nach der kaptialmässigen Beteiligung, d.h. entsprechend dem Anteil am einbezahlten Aktienkapital.

Werden nun einem Aktionär zum Beispiel mehr Dividende bezahlt als er gemäss seinem Anteil zugute hat, ist dies eine asymmetrische Dividende und kann angefochten werden, sofern sie in den Statuten nicht geregelt ist.

Steuerlich wird die asymmetrische Dividende wie folgt behandelt:

  • Die überhöhte Dividende kann als Lohn interpretiert werden, wenn der Aktionär bei der Aktiengesellschaft angestellt ist. In diesem Fall wird sie entsprechend als Einkommen für den Empfänger qualifiziert, und es fallen dementsprechend Sozialversicherungsabgaben an.
  • Die zusätzliche Dividende wird als Tantieme besteuert und die AG kann dies nicht als Aufwand abbuchen. Ebenfalls werden hier Sozialversicherungsabgaben fällig. 

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