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Tantiemen, Dividenden und Superdividenden

Dividenden bis 5% heissen (Grund-)Dividenden. Darüberhinausgehende Dividen­den nennt man Superdividenden. Für Superdividenden braucht es keine Zuweisung an die Reserven, für «gewöhnliche» Dividenden hingegen schon. 

Eine Tantieme ist eine ergebnisabhängige Vergütung, die meistens nebst einer festen Kompensation an den Verwaltungsrat fliesst.

Von Superdividenden und Tantiemen ist in der Regel abzuraten. Diese unterliegen der Doppelbesteuerung, weil sie zuerst das Unternehmen als Gewinn und an­schliessend vom Empfänger noch als Einkommen versteuern werden müssen.

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Stefan E. Schmid
Steuerexperte
MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
T +41 (0)61 327 37 60
stefan.schmid@alltax.ch

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