Vorbezug oder Verpfändung einer Pensionskasse?

Werden Pensionskassengelder für Wohneigentum eingesetzt, kann zwischen einem Vorbezug oder der Verpfändung gewählt werden.

Bei einem Vorbezug der Pensionskasse werden Vorsorgegelder für ein höheres Eigenkapital und tiefere Hypotheken genutzt. Die Hypothekarzinsen sind tiefer, aber im Pensionierungsalter stellen sich Vorsorgelücken ein. Der vorbezogene Betrag aus der Pensionskasse wird zu einem reduzierten Satz und getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Diese Steuern dürfen nicht mit dem bezogenen Kapital beglichen werden. Zahlt man das Geld zu einem späteren Zeitpunkt an die Pensionskasse zurück, kann man die Steuern zurückfordern – allerdings ohne Zins.

Meistens ist es vorteilhafter, das Pensionskassenguthaben zu verpfänden. Das Geld bleibt so in der Pensionskasse und würde nur bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners beschlagnahmt. Der Nachteil ist, dass das verpfändete Kapital blockiert und keine Barauszahlung möglich ist. 

Vorbezüge und Verpfändungen sind bei der Wohneigentumsförderung in der Regel bis drei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung erlaubt. Pensionskassen können in ihrem Reglement aber anderes festlegen.

 Vorbezug PKVerpfändung PK
VorteileHöheres EigenkapitalTiefere HypothekTiefere HypothekarzinsenKeine KapitalbezugssteuernKeine Leistungseinbussen wenn Verpfändung wieder aufgehoben wirdKeine KapitalbezugssteuernEinkäufe in die PK bleiben möglich
NachteileBezogenes Kapital muss versteuert werdenTiefere AltersleistungWiedereinzahlungspflicht bei Verkauf der LiegenschaftKeine Einkäufe in die PK möglich, solange Vorbezug nicht zurückbezahlt wirdNur möglich, wenn die Tragbarkeit bei hohen Zinsen gewährleistet istRisiko der PfandverwertungHöhere Wohnkosten durch höhere Hypothekarzinsen

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