Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze ab 2024

Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszins­sätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau an. Ab 2024 gilt bei Verzug und für Rückerstattungen ein Zinssatz von 4,75 %.

Der Vergütungszinssatz auf freiwillige Vorauszahlungen bei der direkten Bundes­steuer steigt auf 1,25 % (bisher 0 Prozent). Bei freiwilligen Vorauszahlungen bei der Mehrwertsteuer wird kein Vergütungszins ausgerichtet.

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